fotolia 11515543Bringen Sie Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) bitte bei jedem Besuch mit, auch wenn Ihnen ein anderer Arzt einen Überweisungsschein ausgestellt hat.
Falls in dringenden Fällen die Karte nicht vorgelegen hat, bitten wir Sie diese baldmöglichst nachzureichen. Sie ersparen sich und uns unnötige Rückfragen und Ärger mit der Kostenabrechnung. Ohne Versichertenkarte oder Überweisungsschein darf z.B. ein Kassenrezept nicht ausgestellt werden.